Produktsicherheit .

Die Bewertung von Stoffen und Gemischen sowie die Gewährleistung ihrer sicheren Herstellung und Verwendung werden durch zahlreiche Vorschriften geregelt. Für die CTP Advanced Materials ist die Einhaltung aller relevanten Regularien von oberster Priorität. REACH und CLP betreffen uns genau so wie viele anderen Chemieunternehmen. Als Akteur (Importeuer und Nachgeschalteter Anwender) in der Lieferkette verfolgen wir stets, welche regulatorischen Entwicklungen unsere Einsatzstoffe und Produkte betreffen.

Sie finden hier grundlegende, allgemeine Informationen, Zusammenfassungen und Erläuterungen über die Gesetzgebung. Diese geben Ihnen einen Überblick über die wesentlichen Anforderungen, sowie Pflichten und wichtigsten Fristen im Rahmen der Umsetzung. Welche Anforderungen ein Unternehmen im Einzelnen erfüllen muss, hängt davon ab,

  1. 1. ob es Hersteller, Importeur oder Anwender ist;
  2. 2. in welcher Menge ein Stoff produziert, importiert oder verwendet wird;
  3. 3. ob ein Stoff zu besonderer Besorgnis Anlass gibt.

Gemäß der REACH-Verordnung muss grundsätzlich jedes Unternehmen alle Stoffe registrieren, die es ab einer Tonne pro Jahr herstellt oder importiert. Dies gilt auch für den Import von Stoffen in Gemischen. Für die Registrierung ist bei der europäischen Chemikalienagentur (ECHA) ein technisches Dossier einzureichen, das u. a. Informationen enthält über Eigenschaften, Verwendung und Einstufung eines Stoffes sowie Leitlinien für seine sichere Verwendung. Die Informationsanforderungen steigen dabei in erster Linie mit der Produktionsmenge, hängen aber auch davon ab, welche Exposition zu erwarten ist – so sind die Anforderungen an Zwischenprodukte reduziert.

Stoffe mit bestimmten besorgniserregenden Eigenschaften können auf die Kandidatenliste aufgenommen und ihre Verwendung dem Zulassungsverfahren unterworfen werden. Es ist auch möglich, bestimmte Verwendungen mit einem Gefahrenpotential durch Beschränkungen zu regeln. (Anhang XIV REACH VO)

Innerhalb der Lieferkette sind Informationen z. B. zu den Eigenschaften von Stoffen und Gemischen, ihrer Verwendung und Exposition sowie zu Risikomanagementmaßnahmen auszutauschen. Ein wesentliches Kommunikationsinstrument ist hier das erweiterte Sicherheitsdatenblatt (eSDB).

Nach der CLP-Verordnung müssen Stoffe und Gemische nach bestimmten Kriterien eingestuft und mit Gefahrensymbolen und Warnhinweisen gekennzeichnet werden.

Produktspezifische Angaben sind unseren SDB sowie RDS (Regulatory data sheet) zu entnehmen.